Zuschüsse bei Einstellung von Langzeitarbeitsloser

Arbeitgeber winken nun Zuschüsse bei der Einstellung von Langzeitarbeitsloser, dies sieht zumindestens die Bundesagentur für Arbeit vor. Damit möchte sie erreichen, das Arbeitslosengeld-II-Empfänger in den Arbeitsmarkt wieder integriert werden können.

Dabei richtet sich die Förderhöhe und Förderdauer nach Leistungsfähigkeit des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen.

Über die aktuelle Förderungsvoraussetzungen kann man sich bei den jeweiligen Träger der Grundsicherung informieren.

Quelle: IHK

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